Die Autorisierung erfolgt durch den jeweiligen Funkwart oder einer anderen zuständigen Person der Organisation.

Nachdem die registrierte Person einer Organisation zugeteilt wurde, kann der Funkwart oder eine andere zuständige Person die Berechtigungen für den Erhalt von Schleifen und Benachrichtigungen erteilen. Sobald die Berechtigungen zugeteilt wurden, werden die Meldungen der jeweiligen Schleife sichtbar. Sollte befürchtet werden, dass Personenrufempfänger zu Hause gelassen werden, können Sie einfach die Benachrichtigung ausschalten und das Mitglied sieht nur die Liste der Meldungen, ohne benachrichtigt zu werden.

 

Sollte sich die die erste Person einer Organisation registrieren, erhält der jeweilige Kommandant / Präsident / Sektionsleiter ein Genehmigungsformular, welches unterschrieben an Pocsag Südtirol zurückgesendet werden muss. Anschließend wird für die jeweilige Organisation ein Verwaltungskonto erstellt, in welchem die registrierten Personen verwaltet werden können.

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