In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen und zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs möchten wir Sie darüber informieren, dass wir einen Datenschutzvertrag für die weitere Nutzung des Systems unterzeichnen müssen.

Der Datenschutzvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Bedingungen und Richtlinien für die Verarbeitung Ihrer Daten durch das Alarmierungssystems festlegt. Durch die Unterzeichnung dieses Vertrags werden wir nicht nur sicherstellen, dass die persönlichen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt werden, sondern auch den Zugang zur jetzt verfügbaren Schnittstelle der Landesnotrufzentrale ermöglichen, die eine schnellere und qualitativ hochwertigere Alarmierung ermöglicht.

Durch die Schnittstelle erhält Pocsag Südtirol die Alarmierung, bevor die Personenrufempfänger diese über das Funknetz erhalten. Dies liegt daran, dass die Datenübertragung über das Funknetz eine gewisse Verzögerung aufweist, während die direkte Übermittlung über die Schnittstelle diese Verzögerung umgeht. Es kann somit vorkommen, dass die App vor den Personenrufempfängern alarmiert.

 

Die Vorgehensweise ist folgende:

  • Die Organisation meldet sich über das Verwaltungskonto an und ergänzt beim „Dashboard“ die Daten, welche für den Vertrag benötigt werden.
  • Nachdem die Daten ergänzt wurden, kann der Vertrag erstellt und heruntergeladen werden.
  • Die/Der gesetzliche Vertreter/in unterschreibt den Vertrag (Digital oder Hand*) und schickt diesen an info@pocsagsuedtirol.it (*bei Hand mit Stempel)
  • Der Vertrag wird von uns unterzeichnet und der Organisation zurück, sowie dem Landesfeuerwehrverband gesendet.
  • Der Landesfeuerwehrverband fügt Pocsag Südtirol zum Alarmplan der Organisation hinzu und sendet die Änderung an das Amt für Datentechnik der Agentur für Bevölkerungsschutz.

Um sicherzustellen, dass unsere Zusammenarbeit reibungslos fortgesetzt werden kann, bitten wir Sie dringend, den Datenschutzvertrag in den nächsten Wochen zu prüfen und zu unterzeichnen. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Vertrag spätestens bis zum 1. September 2024 unterzeichnet sein muss. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, das System vorübergehend für Ihre Organisation zu deaktivieren, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten.

 

Wir verstehen, dass dies eine neue Entwicklung ist und Sie möglicherweise Fragen oder Bedenken haben.

Bitte zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden, wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Klärungsbedarf haben.

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